Zusammenfassung
Die 157. Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 gemeldet werden müssen. Vier Sorten – Berg/Alpkäse, Edamer, Speisetopfen und Cottage Cheese – sind meldepflichtig.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/2/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 157. Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 gemeldet werden müssen. Vier Sorten – Berg/Alpkäse, Edamer, Speisetopfen und Cottage Cheese – sind meldepflichtig.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 gemeldet werden müssen.
- Die Meldepflicht gilt vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006.
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