<!--[-->Meldepflichtige Käsesorten für das Milchwirtschaftsjahr 2005/2006<!--]-->
Meldepflichtige Käsesorten für das Milchwirtschaftsjahr 2005/2006
Verordnung vom 02.06.2005

Zusammenfassung

Die 157. Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 gemeldet werden müssen. Vier Sorten – Berg/Alpkäse, Edamer, Speisetopfen und Cottage Cheese – sind meldepflichtig.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/2/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 157. Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 gemeldet werden müssen. Vier Sorten – Berg/Alpkäse, Edamer, Speisetopfen und Cottage Cheese – sind meldepflichtig.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 gemeldet werden müssen.
  • Die Meldepflicht gilt vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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