<!--[-->Verschärfung des Chemikalienverbots – Verbot von Nonylphenol, Hexavalent‑Chrom‑Grenzwert im Zement und befristete Ausnahme für Pentabromdiphenylether<!--]-->
Verschärfung des Chemikalienverbots – Verbot von Nonylphenol, Hexavalent‑Chrom‑Grenzwert im Zement und befristete Ausnahme für Pentabromdiphenylether
Verordnung vom 06.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 158/2005 verschärft das Chemikalien‑Verbotsgesetz: Sie verbietet Nonylphenol und zugehörige Ethoxylate in vielen Anwendungen, legt Grenzwerte für Hexavalent‑Chrom in Zement fest und führt befristete Ausnahmen für bestimmte Flammschutzstoffe ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/6/2005XXII
Umwelt
EU‑Recht
Industrie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 158/2005 verschärft das Chemikalien‑Verbotsgesetz: Sie verbietet Nonylphenol und zugehörige Ethoxylate in vielen Anwendungen, legt Grenzwerte für Hexavalent‑Chrom in Zement fest und führt befristete Ausnahmen für bestimmte Flammschutzstoffe ein.

Schwerpunkte

  • Ein Verbot von Nonylphenol und Nonylphenolethoxylaten ab einer Konzentration von 0,1 % in Reinigungs‑, Textil‑, Leder‑, Metall‑, Papier‑ und Kosmetikprodukten sowie als Emulgator in Melkfett.
  • Ausnahme für Pentabromdiphenylether in Notevakuierungssystemen von Flugzeugen bis zum 31. März 2006; danach gilt das Verbot wieder.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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