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Akkreditierung der ÖBV‑CERT zur Zertifizierung von Personen im Brandschutz
Verordnung vom 06.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 akkreditiert die ÖBV‑CERT GmbH als offizielle Stelle, die Personen im Brandschutz zertifizieren darf. Sie definiert, welche Fachbereiche zertifiziert werden können und hebt damit die frühere Regelung von 2000 auf.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2005XXII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 akkreditiert die ÖBV‑CERT GmbH als offizielle Stelle, die Personen im Brandschutz zertifizieren darf. Sie definiert, welche Fachbereiche zertifiziert werden können und hebt damit die frühere Regelung von 2000 auf.

Schwerpunkte

  • Die ÖBV‑CERT Akkreditierte Personenzertifizierungsstelle GmbH wird als offizielle Stelle zur Zertifizierung von Personen akkreditiert.
  • Sie kann Sachkundige für die periodische Überprüfung von tragbaren Feuerlöschern zertifizieren.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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