Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt fest, welche Winter‑ und Frühjahrshartweizensorten für die Hartweizen‑Qualitätsprämie im Jahr 2005 förderfähig sind und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2004.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/21/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt fest, welche Winter‑ und Frühjahrshartweizensorten für die Hartweizen‑Qualitätsprämie im Jahr 2005 förderfähig sind und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2004.Schwerpunkte
- Die Verordnung nennt vier Winterhartweizensorten (Heradur, Inverdur, Prowidur, Superdur), die im Jahr 2005 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
- Zudem werden zwölf Frühjahrshartweizensorten (Alfaro, Ambrodur, Duramar, Durobonus, Duroprimus, Extradur, Floradur, Helidur, Rosadur, Topdur) für die Prämie im Jahr 2005 aufgeführt.
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