Bundesverordnung: Polizeikostenerstattung für Krems und Waidhofen (2005‑2008)
Verordnung vom 06.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund den Städten Krems und Waidhofen von 2005 bis 2008 Pauschalbeträge für fehlende Bundespolizeibehörden zahlt; die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni.Bundesministerium für Finanzen6/6/2005XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund den Städten Krems und Waidhofen von 2005 bis 2008 Pauschalbeträge für fehlende Bundespolizeibehörden zahlt; die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni.Schwerpunkte
- Der Bund gewährt den Städten Krems und Waidhofen Pauschalbeträge als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde errichtet ist.
- Für das Jahr 2005 betragen die Zahlungen 1 401 000 € für Krems und 559 000 € für Waidhofen.
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