<!--[-->Bundesverordnung: Polizeikostenerstattung für Krems und Waidhofen (2005‑2008)<!--]-->
Bundesverordnung: Polizeikostenerstattung für Krems und Waidhofen (2005‑2008)
Verordnung vom 06.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund den Städten Krems und Waidhofen von 2005 bis 2008 Pauschalbeträge für fehlende Bundespolizeibehörden zahlt; die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni.
Bundesministerium für Finanzen6/6/2005XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund den Städten Krems und Waidhofen von 2005 bis 2008 Pauschalbeträge für fehlende Bundespolizeibehörden zahlt; die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni.

Schwerpunkte

  • Der Bund gewährt den Städten Krems und Waidhofen Pauschalbeträge als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde errichtet ist.
  • Für das Jahr 2005 betragen die Zahlungen 1 401 000 € für Krems und 559 000 € für Waidhofen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag. © Parlamentsdirektion

Grasser Karl-Heinz, Mag.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.