<!--[-->Änderung der Altfahrzeugeverordnung (Verordnung 168/2005)<!--]-->
Änderung der Altfahrzeugeverordnung (Verordnung 168/2005)
Verordnung vom 10.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 168/2005 ändert die Altfahrzeugeverordnung. Sie regelt die Rücknahme von Altfahrzeugen durch Hersteller und Importeure, verlängert Fristen von drei Wochen auf drei Monate und verschiebt das Stichtag‑Datum von 31. März auf 21. April. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2005.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/10/2005XXII
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 168/2005 ändert die Altfahrzeugeverordnung. Sie regelt die Rücknahme von Altfahrzeugen durch Hersteller und Importeure, verlängert Fristen von drei Wochen auf drei Monate und verschiebt das Stichtag‑Datum von 31. März auf 21. April. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2005.

Schwerpunkte

  • Hersteller und Importeure müssen Altfahrzeuge ihrer Marke zurücknehmen, auch wenn diese Marke in Österreich nicht verkauft wurde; die Rücknahme erfolgt an der nächstgelegenen Rücknahmestelle.
  • Die Frist für die Rücknahme von Altfahrzeugen wird von drei Wochen auf drei Monate verlängert.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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