Verordnung zur Bezeichnung von Psychotherapie‑Lehrgängen als universitäre Programme und MSc‑Verleihung (2005‑2010)
Verordnung vom 13.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt der privaten Einrichtung Schloss Hofen in Vorarlberg, fünf psychotherapeutische Lehrgänge als „Lehrgang universitären Charakters“ zu führen und den akademischen Grad Master of Science (MSc) an deren Absolvent*innen zu verleihen. Sie war vom 1. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2010 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/13/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt der privaten Einrichtung Schloss Hofen in Vorarlberg, fünf psychotherapeutische Lehrgänge als „Lehrgang universitären Charakters“ zu führen und den akademischen Grad Master of Science (MSc) an deren Absolvent*innen zu verleihen. Sie war vom 1. Juli 2005 bis zum 31. Dezember 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Schloss Hofen Wissenschafts‑ und Weiterbildungs‑GmbH darf den Lehrgang „Grundlagen der Psychotherapie – Psychotherapeutisches Propädeutikum“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die sechssemestrigen Lehrgänge „Psychotherapeutische Medizin“, „Existenzanalyse“, „Systemische Familientherapie“, „Psychodynamisch‑psychoanalytische Therapie“ und „Verhaltenstherapie“ dürfen ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters geführt werden; deren wissenschaftliche Leiter*innen können den Abschluss MSc verleihen.
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