<!--[-->Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der A 10 – Fahrverbindung Süd, Gasthofgut<!--]-->
Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der A 10 – Fahrverbindung Süd, Gasthofgut Verordnung vom 6/15/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/15/2005XXII
Verkehr
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf einer neuen Süd‑Fahrverbindung von der Raststation Gasthofgut an der A10 Tauern‑Autobahn zur Gemeindestraße in Eben im Pongau.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Bundesstraßengesetz und legt damit den rechtlichen Rahmen für die neue Fahrverbindung fest.
  • Der genaue Straßenverlauf wird im Verordnungsplan (Plannummer ÖSAG 45809/A‑510/S1E, Maßstab 1:1000) dargestellt.
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Gorbach Hubert




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