<!--[-->Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der A 10 – Fahrverbindung Süd, Gasthofgut<!--]-->
Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der A 10 – Fahrverbindung Süd, Gasthofgut
Verordnung vom 15.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf einer neuen Süd‑Fahrverbindung von der Raststation Gasthofgut an der A10 Tauern‑Autobahn zur Gemeindestraße in Eben im Pongau.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/15/2005XXII
Verkehr
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf einer neuen Süd‑Fahrverbindung von der Raststation Gasthofgut an der A10 Tauern‑Autobahn zur Gemeindestraße in Eben im Pongau.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Bundesstraßengesetz und legt damit den rechtlichen Rahmen für die neue Fahrverbindung fest.
  • Der genaue Straßenverlauf wird im Verordnungsplan (Plannummer ÖSAG 45809/A‑510/S1E, Maßstab 1:1000) dargestellt.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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