Verordnung zur Bestimmung des Straßenverlaufs der A 10 – Fahrverbindung Süd, Gasthofgut Verordnung vom 6/15/2005
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/15/2005XXII
Verkehr
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt den genauen Verlauf einer neuen Süd‑Fahrverbindung von der Raststation Gasthofgut an der A10 Tauern‑Autobahn zur Gemeindestraße in Eben im Pongau.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Bundesstraßengesetz und legt damit den rechtlichen Rahmen für die neue Fahrverbindung fest.
- Der genaue Straßenverlauf wird im Verordnungsplan (Plannummer ÖSAG 45809/A‑510/S1E, Maßstab 1:1000) dargestellt.
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