Einführung des Lehrberufs Gastronomiefachmann/-frau und Anpassung mehrerer Ausbildungsordnungen (2005) Verordnung vom 6/15/2005
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/15/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erweitert die Lehrberufsliste um den Gastronomiefachmann/-frau, verknüpft ihn mit verwandten Berufen und passt mehrere Ausbildungsordnungen (Buch‑ & Medienwirtschaft, EDV‑Systemtechnik, Fitnessbetreuung) an.Schwerpunkte
- Im EDV‑Systemtechnik‑Lehrberuf wird künftig die geschlechtsspezifische Bezeichnung (EDV‑Systemtechniker/EDV‑Systemtechnikerin) verbindlich in Lehrverträgen und Zeugnissen verwendet.
- Der Abschnitt „Wiederholungsprüfung“ wird in der EDV‑Systemtechnik‑Ausbildungsordnung als eigene Überschrift eingeführt.
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