<!--[-->Verhältnisregelung für Lehrlinge in Betrieben<!--]-->
Verhältnisregelung für Lehrlinge in Betrieben
Verordnung vom 15.06.2005

Zusammenfassung

Die Verhältniszahlen‑Verordnung legt fest, wie viele Lehrlinge pro fachlich qualifizierter Person in einem Betrieb beschäftigt werden dürfen, definiert Ausnahmen und tritt am 1. Juni 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/15/2005XXII
Ausbildung
Berufliche Bildung

Zusammenfassung

Die Verhältniszahlen‑Verordnung legt fest, wie viele Lehrlinge pro fachlich qualifizierter Person in einem Betrieb beschäftigt werden dürfen, definiert Ausnahmen und tritt am 1. Juni 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Für jede fachlich einschlägig ausgebildete Person dürfen zwei Lehrlinge im Betrieb beschäftigt werden, für jede weitere Fachkraft ein zusätzlicher Lehrling.
  • Lehrlinge in den letzten vier Monaten (bzw. sieben bzw. zwölf Monaten je nach Lehrzeitdauer) werden bei der Berechnung der Verhältniszahlen nicht angerechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.