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Gastronomiefachmann/-frau – Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung (2005)
Verordnung vom 15.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die vierjährige Ausbildung zum Gastronomiefachmann bzw. zur Gastronomiefachfrau fest, definiert die zu erlernenden Fertigkeiten und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 (Ausbildung) und am 1. Juli 2006 (Prüfung) in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/15/2005XXII
Berufsverband
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die vierjährige Ausbildung zum Gastronomiefachmann bzw. zur Gastronomiefachfrau fest, definiert die zu erlernenden Fertigkeiten und regelt die Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 (Ausbildung) und am 1. Juli 2006 (Prüfung) in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Gastronomiefachmann bzw. zur Gastronomiefachfrau wird mit einer vierjährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Auszubildende sollen in den Bereichen Warenannahme, Lebensmittelzubereitung, Service, Getränkekunde und betriebliche Organisation umfassend geschult werden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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