Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/17/2005XXII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 passt die Pflanzenschutzverordnung an aktuelle EU‑Richtlinien an, führt neue Kennzeichnungspflichten für bestimmtes Saatgut ein und legt das Inkrafttreten auf den 15. Mai 2005 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz erlaubt das Verbringen von Saatgut bestimmter Arten und von Knollen, wenn ein amtliches Etikett mit dem Hinweis „EG‑Pflanzenpass“ angebracht ist.
- Die Verweise in § 17 Z 2 und Z 6 werden von der Richtlinie 2004/70/EG auf die neuere Richtlinie 2005/16/EG aktualisiert.
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