Zusammenfassung
Die Verordnung legt für den Sommer 2005 ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t an allen Samstagen auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, mit zahlreichen Ausnahmen für lebensnotwendige Lieferungen und öffentliche Dienste.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/17/2005XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für den Sommer 2005 ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t an allen Samstagen auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, mit zahlreichen Ausnahmen für lebensnotwendige Lieferungen und öffentliche Dienste.Schwerpunkte
- Fahrverbot für Lkw > 7,5 t an allen Samstagen vom 02.07.2005 bis einschließlich 03.09.2005 von 9‑15 Uhr auf der A12 (Kufstein–Imst) und A13 (Staatsgrenze–Innsbruck Süd), wenn das Ziel südlich des Brenners liegt.
- Fahrverbot für Lkw > 7,5 t an allen Samstagen vom 02.07.2005 bis einschließlich 10.09.2005 von 8‑15 Uhr auf der A2 (Vösendorf–Arnoldstein, ausgenommen die Anschlussstrecke Graz‑Ost–B73), A4 (Schwechat–Nickelsdorf), S6 und S36.
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