Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Mitglieder des Ausschusses für Mediation für erstellte Gutachten und Teilnahme an Anhörungen vergütet werden – 150 € pro Gutachten, 900 € für den Berichterstatter, 300 € (bzw. 150 €) für den Vorsitzenden und mindestens 250 € pro Tag für Anhörungen. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich und gelten für alle Gutachten nach dem 31. März 2004.Bundesministerium für Justiz6/17/2005XXII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Mitglieder des Ausschusses für Mediation für erstellte Gutachten und Teilnahme an Anhörungen vergütet werden – 150 € pro Gutachten, 900 € für den Berichterstatter, 300 € (bzw. 150 €) für den Vorsitzenden und mindestens 250 € pro Tag für Anhörungen. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich und gelten für alle Gutachten nach dem 31. März 2004.Schwerpunkte
- Jedes befasste Mitglied erhält für ein erstelltes Gutachten 150 € (ohne Umsatzsteuer).
- Der Berichterstatter, also der Verfasser des Gutachtens, erhält für seine konzeptive Tätigkeit 900 €.
Dokumente (PDFs)
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