<!--[-->Verordnung zur Bezeichnung von Mediation‑Lehrgängen und akademischen Titeln (2005‑2010)<!--]-->
Verordnung zur Bezeichnung von Mediation‑Lehrgängen und akademischen Titeln (2005‑2010) Verordnung vom 6/28/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/28/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 erlaubt der European Consulting Management Organisation, den Lehrgang „Konfliktbearbeitung und Mediation" sowie einen zugehörigen Master‑Lehrgang als universitäre Angebote zu bezeichnen und den Absolventen die Titel „Akademische Mediatorin/Akademischer Mediator" bzw. den Grad "Master of Science (MSc)" zu verleihen. Gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2010.

Schwerpunkte

  • ECMO darf den Lehrgang „Konfliktbearbeitung und Mediation“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Absolventinnen die Bezeichnung „Akademische Mediatorin“, den Absolventen „Akademischer Mediator" verleihen.
  • ECMO darf den Master‑Lehrgang „Konfliktbearbeitung und Mediation" ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen und den Absolventinnen/Absolventen den akademischen Grad „Master of Science" (MSc) verleihen.
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