Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/28/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die ASP‑Verordnung 2005 regelt das Vorgehen bei Verdacht und Bestätigung der Afrikanischen Schweinepest: Probenahme, Sperrungen, sofortige Tötung betroffener Schweine, Einrichtung von Schutz‑ und Überwachungszonen sowie Vorgaben zur Wiederbelegung von Betrieben.Schwerpunkte
- Bei Verdacht auf ASP muss der amtliche Tierarzt sofort Proben nehmen, das Ergebnis prüfen und die Behörde informieren, wodurch eine vorläufige Sperre des Betriebs angeordnet wird.
- Wird ASP bestätigt, ordnet der Landeshauptmann die Tötung aller Schweine im Betrieb an und sorgt für deren sichere Entsorgung unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes.
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