<!--[-->ASP‑Verordnung 2005 – Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest<!--]-->
ASP‑Verordnung 2005 – Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
Verordnung vom 28.06.2005

Zusammenfassung

Die ASP‑Verordnung 2005 regelt das Vorgehen bei Verdacht und Bestätigung der Afrikanischen Schweinepest: Probenahme, Sperrungen, sofortige Tötung betroffener Schweine, Einrichtung von Schutz‑ und Überwachungszonen sowie Vorgaben zur Wiederbelegung von Betrieben.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/28/2005XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die ASP‑Verordnung 2005 regelt das Vorgehen bei Verdacht und Bestätigung der Afrikanischen Schweinepest: Probenahme, Sperrungen, sofortige Tötung betroffener Schweine, Einrichtung von Schutz‑ und Überwachungszonen sowie Vorgaben zur Wiederbelegung von Betrieben.

Schwerpunkte

  • Bei Verdacht auf ASP muss der amtliche Tierarzt sofort Proben nehmen, das Ergebnis prüfen und die Behörde informieren, wodurch eine vorläufige Sperre des Betriebs angeordnet wird.
  • Wird ASP bestätigt, ordnet der Landeshauptmann die Tötung aller Schweine im Betrieb an und sorgt für deren sichere Entsorgung unter Aufsicht eines amtlichen Tierarztes.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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