<!--[-->Änderung der Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Musterverordnung (2005)<!--]-->
Änderung der Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Musterverordnung (2005)
Verordnung vom 28.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 modernisiert die österreichische Patent‑ und Markenregelung: Sie eliminiert die Beglaubigungspflicht für bestimmte Urkunden, definiert neue Vorgaben für Beschreibung, Zeichnungen und Format von Patentanmeldungen und tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/28/2005XXII
Industrie
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 modernisiert die österreichische Patent‑ und Markenregelung: Sie eliminiert die Beglaubigungspflicht für bestimmte Urkunden, definiert neue Vorgaben für Beschreibung, Zeichnungen und Format von Patentanmeldungen und tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Beglaubigung von Urkunden ist nicht mehr erforderlich, wenn die Urkunde gemäß § 3 Abs. 2 eingereicht wird.
  • Die Beglaubigung von Ausfertigungen des Patentamtes ist nur zulässig, wenn ein Geschäftsstück mit genehmigter Erledigung zugrunde liegt.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert

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