<!--[-->Änderung der Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Musterverordnung (2005)<!--]-->
Änderung der Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Musterverordnung (2005) Verordnung vom 6/28/2005
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/28/2005XXII
Industrie
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 modernisiert die österreichische Patent‑ und Markenregelung: Sie eliminiert die Beglaubigungspflicht für bestimmte Urkunden, definiert neue Vorgaben für Beschreibung, Zeichnungen und Format von Patentanmeldungen und tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Beglaubigung von Urkunden ist nicht mehr erforderlich, wenn die Urkunde gemäß § 3 Abs. 2 eingereicht wird.
  • Die Beglaubigung von Ausfertigungen des Patentamtes ist nur zulässig, wenn ein Geschäftsstück mit genehmigter Erledigung zugrunde liegt.
Dokumente (PDFs)
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Gorbach Hubert




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