Änderung der Patent‑, Gebrauchsmuster‑, Marken‑ und Musterverordnung (2005)
Verordnung vom 28.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 modernisiert die österreichische Patent‑ und Markenregelung: Sie eliminiert die Beglaubigungspflicht für bestimmte Urkunden, definiert neue Vorgaben für Beschreibung, Zeichnungen und Format von Patentanmeldungen und tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/28/2005XXII
Industrie
Wirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 modernisiert die österreichische Patent‑ und Markenregelung: Sie eliminiert die Beglaubigungspflicht für bestimmte Urkunden, definiert neue Vorgaben für Beschreibung, Zeichnungen und Format von Patentanmeldungen und tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Beglaubigung von Urkunden ist nicht mehr erforderlich, wenn die Urkunde gemäß § 3 Abs. 2 eingereicht wird.
- Die Beglaubigung von Ausfertigungen des Patentamtes ist nur zulässig, wenn ein Geschäftsstück mit genehmigter Erledigung zugrunde liegt.
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