Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Polizeihundeführer seit dem 1. Juli 2005 eine monatliche Pauschalentschädigung für die Transportkosten ihres Diensthundes erhalten, gestaffelt nach Entfernung, und hebt die vorherige Regelung von 1993 auf.Schwerpunkte
- Diensthundeführer erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Transportkosten ihres Diensthundes.
- Die Entschädigung ist gestaffelt nach Entfernung: bis 20 km 9,30 €, 21–50 km 22,30 €, über 50 km 45,00 €.
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