Änderung der Journaldienstzulage für das Innenministerium und die Bundespolizei
Verordnung vom 30.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ändert die Regelung zur Journaldienstzulage: Sie definiert Anspruchsberechtigte, legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2005 fest und führt gender‑neutrale Formulierungen ein.Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 ändert die Regelung zur Journaldienstzulage: Sie definiert Anspruchsberechtigte, legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2005 fest und führt gender‑neutrale Formulierungen ein.Schwerpunkte
- Beamte im Innenministerium, bei den Sicherheitsdirektionen und der Bundespolizei, die im Journaldienst eingesetzt werden, erhalten eine Zulage nach Maßgabe der §§ 2‑5.
- Ein neuer Absatz (3) zu § 5 legt fest, dass die neue § 1 mit dem 1. Juli 2005 in Kraft tritt.
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