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Verwendung von Disziplinarstrafen zur Notlagenhilfe (2005)
Verordnung vom 30.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 erlaubt es, Geldstrafen und Bußgelder, die gegen Beamte und Bundespolizisten verhängt wurden, zur finanziellen Unterstützung in unverschuldeten Notlagen zu verwenden. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2002.
Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 erlaubt es, Geldstrafen und Bußgelder, die gegen Beamte und Bundespolizisten verhängt wurden, zur finanziellen Unterstützung in unverschuldeten Notlagen zu verwenden. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte die Vorgängerverordnung von 2002.

Schwerpunkte

  • Geldstrafen und Geldbußen, die gegen Verwaltungsbeamte verhängt wurden, dürfen von der Bundesministerin für Inneres verwendet werden, um unverschuldet entstandene Notlagen dieser Beamten zu mildern.
  • Geldstrafen und Geldbußen, die gegen Mitglieder des Wachkörpers Bundespolizei verhängt wurden, dürfen ebenfalls für die Linderung ihrer unverschuldeten Notlagen verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Prokop Liese

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