Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für Wachebeamte (2005)
Verordnung vom 30.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung für Wachebeamte der Bundespolizei fest, die je nach Verwendungsgruppe zwischen 8,8 € und 21,1 € liegt. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 1973.Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt eine monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung für Wachebeamte der Bundespolizei fest, die je nach Verwendungsgruppe zwischen 8,8 € und 21,1 € liegt. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 1973.Schwerpunkte
- Alle Wachebeamten des Bundespolizeikörpers erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung.
- Für Beamte der Verwendungsgruppen E1 und W1 beträgt die Aufwandsentschädigung 18,9 € pro Monat.
Dokumente (PDFs)
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