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Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für Wachebeamte (2005) Verordnung vom 6/30/2005
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Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Personalverwaltung
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung für Wachebeamte der Bundespolizei fest, die je nach Verwendungsgruppe zwischen 8,8 € und 21,1 € liegt. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 1973.

Schwerpunkte

  • Alle Wachebeamten des Bundespolizeikörpers erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung.
  • Für Beamte der Verwendungsgruppen E1 und W1 beträgt die Aufwandsentschädigung 18,9 € pro Monat.
Dokumente (PDFs)
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Prokop Liese




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