<!--[-->Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für Wachebeamte (2005)<!--]-->
Festsetzung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung für Wachebeamte (2005)
Verordnung vom 30.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung für Wachebeamte der Bundespolizei fest, die je nach Verwendungsgruppe zwischen 8,8 € und 21,1 € liegt. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 1973.
Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Personalverwaltung
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung für Wachebeamte der Bundespolizei fest, die je nach Verwendungsgruppe zwischen 8,8 € und 21,1 € liegt. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 1973.

Schwerpunkte

  • Alle Wachebeamten des Bundespolizeikörpers erhalten eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung.
  • Für Beamte der Verwendungsgruppen E1 und W1 beträgt die Aufwandsentschädigung 18,9 € pro Monat.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Prokop Liese © Parlamentsdirektion

Prokop Liese

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.