Übertragung des Ernennungsrechts für Bundesbeamte an Leitungsbehörden (2005)
Verordnung vom 30.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Ernennungsrecht für Bundesbeamte auf ausgewählte Leitungsbehörden und definiert die betroffenen Stellenkategorien. Sie gilt ab 1. Juli 2005 und hebt eine frühere Regelung von 1995 auf.Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt das Ernennungsrecht für Bundesbeamte auf ausgewählte Leitungsbehörden und definiert die betroffenen Stellenkategorien. Sie gilt ab 1. Juli 2005 und hebt eine frühere Regelung von 1995 auf.Schwerpunkte
- Sicherheitsdirektoren und der Leiter des Bundesasylamtes erhalten das Recht, Bundesbeamte für die in § 2 genannten Planstellen zu ernennen.
- Landespolizeikommandanten, der Wiener Polizeipräsident und der Leiter des Bildungszentrums Traiskirchen erhalten das Ernennungsrecht für weitere Planstellen, die in § 4 aufgeführt sind.
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