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Uniform‑ und Ausweispflicht für den öffentlichen Sicherheitsdienst
Verordnung vom 30.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet alle Bediensteten des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Innenministeriums, im Dienst die zugewiesene Uniform zu tragen und sich bei Bedarf mit Dienstausweis oder -abzeichen auszuweisen. Sie regelt Ausnahmen für das Tragen von Zivilkleidung, definiert die Bedingungen für das Tragen der Uniform außerhalb des Dienstes und legt fest, dass Grenzübertritte in Uniform einer Genehmigung bedürfen.
Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet alle Bediensteten des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Innenministeriums, im Dienst die zugewiesene Uniform zu tragen und sich bei Bedarf mit Dienstausweis oder -abzeichen auszuweisen. Sie regelt Ausnahmen für das Tragen von Zivilkleidung, definiert die Bedingungen für das Tragen der Uniform außerhalb des Dienstes und legt fest, dass Grenzübertritte in Uniform einer Genehmigung bedürfen.

Schwerpunkte

  • Alle Bediensteten des öffentlichen Sicherheitsdienstes müssen im Dienst die zugewiesene Uniform und die dazugehörige Ausrüstung tragen.
  • In besonderen Fällen kann das Tragen einer Repräsentationsuniform erlaubt werden, wenn die Bediensteten als Vertreter des Ministeriums nach außen auftreten.
Dokumente (PDFs)
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Prokop Liese

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