Zuständigkeitsregelung für Dienstrechtsangelegenheiten im Innenministerium (DPÜ‑VO 2005)
Verordnung vom 30.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche innerbehördlichen Einheiten im Innenministerium für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und definiert Ausnahmen, die an höhere Stellen weitergeleitet werden müssen.Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche innerbehördlichen Einheiten im Innenministerium für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und definiert Ausnahmen, die an höhere Stellen weitergeleitet werden müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass nachgeordnete Dienststellen wie Sicherheitsdirektionen und Landespolizeikommanden befugt sind, die meisten dienstrechtlichen Vorgänge eigenständig zu bearbeiten.
- Ausgenommen von der Eigenständigkeit sind spezielle Vorgänge wie Versetzungen in den Ruhestand, Dienstzuteilungen und die Feststellung von Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung.
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