Zuständigkeitsregelung für Dienstrechtsangelegenheiten im Innenministerium (DPÜ‑VO 2005) Verordnung vom 6/30/2005
Bundesministerium für Inneres6/30/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche innerbehördlichen Einheiten im Innenministerium für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und definiert Ausnahmen, die an höhere Stellen weitergeleitet werden müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass nachgeordnete Dienststellen wie Sicherheitsdirektionen und Landespolizeikommanden befugt sind, die meisten dienstrechtlichen Vorgänge eigenständig zu bearbeiten.
- Ausgenommen von der Eigenständigkeit sind spezielle Vorgänge wie Versetzungen in den Ruhestand, Dienstzuteilungen und die Feststellung von Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung.
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