Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/5/2005XXII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 die repräsentativen Erträge verschiedener Energiepflanzen und nachwachsender Rohstoffe fest – regional für Winterraps, bundesweit für weitere Kulturen und zusätzlich für Ganzpflanzen mit Angaben in kg/ha und m³/ha.Schwerpunkte
- Festsetzung der repräsentativen Erträge für Winterraps je Bundesland (z. B. 1 800 kg/ha in Eisenstadt, 2 300 kg/ha in Kärnten).
- Einheitliche Ertragswerte für weitere Kulturen im gesamten Bundesgebiet, z. B. 5 000 kg/ha für Winterweizen und 1 400 kg/ha für Sommerraps.
Dokumente (PDFs)
