Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/5/2005XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2005 ändert die Krankenscheinvorlage: Sie ersetzt ein Zeichen in § 2 Z 2 und fügt neue Ziffern 3‑5 hinzu, die für verschiedene Regionen zeitlich gestaffelte Übergangsfristen zum Wegfall der Krankenscheinvorlage festlegen.Schwerpunkte
- Im bestehenden § 2 Z 2 wird am Ende von lit. g ein Strichpunkt gesetzt.
- Neue Ziffern 3‑5 werden eingefügt und legen für bestimmte Regionen gestaffelte Übergangszeiträume fest.
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