Zusammenfassung
Die Verordnung 211/2005 ändert die Farbstoffverordnung: Sie ersetzt das Wort „Verzehrprodukte“ durch „Nahrungsergänzungsmittel“, beschränkt zulässige Farbstoffe auf die im Anhang I gelisteten, aktualisiert mehrere Anhänge und verweist auf EU‑Richtlinien. Waren, die vor Inkrafttreten bereits in Verkehr waren, dürfen bis zum vollständigen Abbau weitergeführt werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/12/2005XXII
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 211/2005 ändert die Farbstoffverordnung: Sie ersetzt das Wort „Verzehrprodukte“ durch „Nahrungsergänzungsmittel“, beschränkt zulässige Farbstoffe auf die im Anhang I gelisteten, aktualisiert mehrere Anhänge und verweist auf EU‑Richtlinien. Waren, die vor Inkrafttreten bereits in Verkehr waren, dürfen bis zum vollständigen Abbau weitergeführt werden.Schwerpunkte
- Im Titel der Verordnung wird das Wort „Verzehrprodukten“ durch „Nahrungsergänzungsmitteln“ ersetzt, um die Zielgruppe klarer zu definieren.
- In § 1 Abs. 1 wird das Wort „Verzehrprodukte“ durch „Nahrungsergänzungsmittel“ ersetzt, sodass die Definition der betroffenen Produkte angepasst wird.
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