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Änderung der Beschaffungs‑Verordnung: Streichung von Fachbüchern und neue Regelung in § 2 Abs. 2
Verordnung vom 13.07.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 streicht das Wort „(Fach)bücher“ aus einer Liste zu beschaffenden Gütern und fügt einen neuen Absatz in § 2 Abs. 2 ein; beide Änderungen gelten ab dem Tag nach der Kundmachung.
Bundesministerium für Finanzen7/13/2005XXII
Beschaffung
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 streicht das Wort „(Fach)bücher“ aus einer Liste zu beschaffenden Gütern und fügt einen neuen Absatz in § 2 Abs. 2 ein; beide Änderungen gelten ab dem Tag nach der Kundmachung.

Schwerpunkte

  • In § 1 Z 16 wird das Wort „(Fach)bücher“ gestrichen, sodass Fachbücher nicht mehr zu den verbindlich zu beschaffenden Gütern gehören.
  • In § 2 Abs. 2 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt, der die Änderungen aus § 1 Z 16 aufnimmt und am Tag nach Kundmachung (14. Juli 2005) in Kraft tritt.
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