Zusammenfassung
Die Verordnung 215/2005 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung, fügt neue Regelungen zu Öffnungszeiten, elektronischer Meldung und Evidenz von Anträgen ein und legt fest, dass einige Paragraphen erst ab 1. Jänner 2006 gelten.Bundesministerium für Finanzen7/19/2005XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 215/2005 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung, fügt neue Regelungen zu Öffnungszeiten, elektronischer Meldung und Evidenz von Anträgen ein und legt fest, dass einige Paragraphen erst ab 1. Jänner 2006 gelten.Schwerpunkte
- Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt werden die Ziffer 3 des Paragraphen 1 angepasst, um die Zollstellen Nickelsdorf und Heiligenkreuz zu benennen.
- Die Überschrift des Abschnitts B wird um die Regelungen zu Öffnungszeiten, Amtsplatz, Zollstraßen und Zollflugplätzen ergänzt.
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