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Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung (215/2005)
Verordnung vom 19.07.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 215/2005 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung, fügt neue Regelungen zu Öffnungszeiten, elektronischer Meldung und Evidenz von Anträgen ein und legt fest, dass einige Paragraphen erst ab 1. Jänner 2006 gelten.
Bundesministerium für Finanzen7/19/2005XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 215/2005 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung, fügt neue Regelungen zu Öffnungszeiten, elektronischer Meldung und Evidenz von Anträgen ein und legt fest, dass einige Paragraphen erst ab 1. Jänner 2006 gelten.

Schwerpunkte

  • Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt werden die Ziffer 3 des Paragraphen 1 angepasst, um die Zollstellen Nickelsdorf und Heiligenkreuz zu benennen.
  • Die Überschrift des Abschnitts B wird um die Regelungen zu Öffnungszeiten, Amtsplatz, Zollstraßen und Zollflugplätzen ergänzt.
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