Änderung der Ermächtigung des Leiters der Support Unit Zentrales Melderegister für überplanmäßige Ausgaben
Verordnung vom 20.07.2005Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Juli 2005 korrigiert das Enddatum einer Finanzregelung auf 31. Dezember 2006 und ergänzt § 2 um einen neuen Absatz, wobei die Änderungen am Tag nach Kundmachung in Kraft treten.Bundesministerium für Finanzen7/20/2005XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Juli 2005 korrigiert das Enddatum einer Finanzregelung auf 31. Dezember 2006 und ergänzt § 2 um einen neuen Absatz, wobei die Änderungen am Tag nach Kundmachung in Kraft treten.Schwerpunkte
- Das in § 1 genannte Enddatum wird von 31. Dezember 2005 auf 31. Dezember 2006 geändert, um die Frist an das aktuelle Haushaltsjahr anzupassen.
- § 2 erhält eine neue Absatzbezeichnung („1“) und einen zusätzlichen Absatz 2, der weitere Details zur Befugnis des Leiters bei überplanmäßigen Ausgaben enthält.
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