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Änderung der Ermächtigung des Leiters der Support Unit Zentrales Melderegister für überplanmäßige Ausgaben Verordnung vom 7/20/2005
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Bundesministerium für Finanzen7/20/2005XXII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 20. Juli 2005 korrigiert das Enddatum einer Finanzregelung auf 31. Dezember 2006 und ergänzt § 2 um einen neuen Absatz, wobei die Änderungen am Tag nach Kundmachung in Kraft treten.

Schwerpunkte

  • Das in § 1 genannte Enddatum wird von 31. Dezember 2005 auf 31. Dezember 2006 geändert, um die Frist an das aktuelle Haushaltsjahr anzupassen.
  • § 2 erhält eine neue Absatzbezeichnung („1“) und einen zusätzlichen Absatz 2, der weitere Details zur Befugnis des Leiters bei überplanmäßigen Ausgaben enthält.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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