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Bezeichnung des Psychotherapie‑Propädeutikums als Lehrgang universitären Charakters Verordnung vom 7/21/2005
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/21/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Bundesministerin genehmigt der Erzdiözese Wien, den Kurs „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen. Gültig vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Lehranstalt der Erzdiözese Wien für Berufstätige darf den Kurs „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die Verordnung gilt vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
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