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Bezeichnung des Psychotherapie‑Propädeutikums als Lehrgang universitären Charakters
Verordnung vom 21.07.2005

Zusammenfassung

Die Bundesministerin genehmigt der Erzdiözese Wien, den Kurs „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen. Gültig vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/21/2005XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Bundesministerin genehmigt der Erzdiözese Wien, den Kurs „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen. Gültig vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Lehranstalt der Erzdiözese Wien für Berufstätige darf den Kurs „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ offiziell als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die Verordnung gilt vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
Dokumente (PDFs)
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