Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. Juli 2005 wird geändert: In § 4 wird das Datum von „30. Juni 2006“ auf „31. Dezember 2010“ angepasst, wodurch die Gültigkeit des Lehrgangs und der Titel für Palliative‑Care‑Experten verlängert wird.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/26/2005XXII
Bildung
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. Juli 2005 wird geändert: In § 4 wird das Datum von „30. Juni 2006“ auf „31. Dezember 2010“ angepasst, wodurch die Gültigkeit des Lehrgangs und der Titel für Palliative‑Care‑Experten verlängert wird.Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 4 wird von „30. Juni 2006“ auf „31. Dezember 2010“ geändert, sodass die Gültigkeit des Lehrgangs bis Ende 2010 verlängert wird.
- Die Rechtsgrundlage der Änderung ist § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes von 2002.
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