Verordnung zur Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und MSc‑Abschluss für Coaching
Verordnung vom 26.07.2005Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Europäischen Ausbildungsakademie in Mödling, den Coaching‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und den Abschluss MSc zu verleihen. Sie gilt vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/26/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Europäischen Ausbildungsakademie in Mödling, den Coaching‑Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und den Abschluss MSc zu verleihen. Sie gilt vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Europäische Ausbildungsakademie in Mödling darf den Lehrgang „Coaching“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leitung kann den Absolvent*innen des Lehrgangs den akademischen Grad Master of Science (MSc) verleihen.
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