Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/28/2005XXII
Wirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Wirtschaftsprüfer‑Fachprüfungszulassungsverordnung um neue zulässige Prüfungsbereiche an Universitäten und Fachhochschulen.Schwerpunkte
- Der bisherige Punkt am Ende von § 1 Abs. 1 Z 12 wird gestrichen und durch die neuen Ziffern 13 (Wirtschaftsrecht, Universität Innsbruck) und 14 (Angewandte Betriebswirtschaft, Universität Klagenfurt) ersetzt.
- Der bisherige Punkt am Ende von § 1 Abs. 2 Z 14 wird gestrichen und durch vier neue Ziffern 15‑18 ersetzt, die Studiengänge zu Tourismus‑ und Freizeitwirtschaft, Wirtschaft und Management, Rechnungswesen & Controlling sowie Immobilienwirtschaft an verschiedenen Fachhochschulen abdecken.
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