<!--[-->Änderung der Schülerheimbeitragsverordnung für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten<!--]-->
Änderung der Schülerheimbeitragsverordnung für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten Verordnung vom 7/27/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/27/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 232/2005 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime künftig 1 100 Euro beträgt und dass die Änderungen zum 1. September 2005 gelten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Beitragspunkt wird eingeführt; ein Punkt entspricht nun 1 100 Euro.
  • Die geänderten Regelungen treten am 1. September 2005 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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