Änderung der Schülerheimbeitragsverordnung für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Verordnung vom 27.07.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 232/2005 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime künftig 1 100 Euro beträgt und dass die Änderungen zum 1. September 2005 gelten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/27/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 232/2005 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime künftig 1 100 Euro beträgt und dass die Änderungen zum 1. September 2005 gelten.Schwerpunkte
- Ein neuer Beitragspunkt wird eingeführt; ein Punkt entspricht nun 1 100 Euro.
- Die geänderten Regelungen treten am 1. September 2005 in Kraft.
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