Betrauung der Elektroaltgeräte‑Koordinierungsstelle Austria GmbH (2005‑2015) Verordnung vom 8/9/2005
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/9/2005XXII
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 beauftragt die Elektroaltgeräte‑Koordinierungsstelle Austria GmbH, bis 2015 die im Abfallwirtschaftsgesetz festgelegten Aufgaben für das Recycling von Elektro‑Altgeräten zu übernehmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 2a des Abfallwirtschaftsgesetzes, der die Möglichkeit einer Betrauung von Koordinierungsstellen vorsieht.
- Die beauftragte Koordinierungsstelle übernimmt die Aufgaben, die in § 13b Abs. 1 AWG 2002 für die Sammlung und das Recycling von Elektro‑Altgeräten festgelegt sind.
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