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Betrauung der Elektroaltgeräte‑Koordinierungsstelle Austria GmbH (2005‑2015) Verordnung vom 8/9/2005
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/9/2005XXII
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 beauftragt die ElektroaltgeräteKoordinierungsstelle Austria GmbH, bis 2015 die im Abfallwirtschaftsgesetz festgelegten Aufgaben für das Recycling von Elektro‑Altgeräten zu übernehmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 2a des Abfallwirtschaftsgesetzes, der die Möglichkeit einer Betrauung von Koordinierungsstellen vorsieht.
  • Die beauftragte Koordinierungsstelle übernimmt die Aufgaben, die in § 13b Abs. 1 AWG 2002 für die Sammlung und das Recycling von Elektro‑Altgeräten festgelegt sind.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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