<!--[-->Betrauung der Elektroaltgeräte‑Koordinierungsstelle Austria GmbH (2005‑2015)<!--]-->
Betrauung der Elektroaltgeräte‑Koordinierungsstelle Austria GmbH (2005‑2015)
Verordnung vom 09.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 beauftragt die ElektroaltgeräteKoordinierungsstelle Austria GmbH, bis 2015 die im Abfallwirtschaftsgesetz festgelegten Aufgaben für das Recycling von Elektro‑Altgeräten zu übernehmen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/9/2005XXII
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 beauftragt die ElektroaltgeräteKoordinierungsstelle Austria GmbH, bis 2015 die im Abfallwirtschaftsgesetz festgelegten Aufgaben für das Recycling von Elektro‑Altgeräten zu übernehmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 2a des Abfallwirtschaftsgesetzes, der die Möglichkeit einer Betrauung von Koordinierungsstellen vorsieht.
  • Die beauftragte Koordinierungsstelle übernimmt die Aufgaben, die in § 13b Abs. 1 AWG 2002 für die Sammlung und das Recycling von Elektro‑Altgeräten festgelegt sind.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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