Erweiterung der Schifffahrtsanlagen: Waterbike‑Zonen, Wasserflugplätze & neue Umweltauflagen
Verordnung vom 12.08.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erweitert die Schifffahrtsanlagenverordnung um Waterbike‑Zonen und Wasserflugplätze, legt Sicherheitsabstände fest und führt Umweltauflagen für große Umschlagshäfen ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/12/2005XXII
Wasser
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erweitert die Schifffahrtsanlagenverordnung um Waterbike‑Zonen und Wasserflugplätze, legt Sicherheitsabstände fest und führt Umweltauflagen für große Umschlagshäfen ein.Schwerpunkte
- Ein neuer Anlagentyp – die Waterbike‑Zone – wird eingeführt; sie umfasst Gewässerabschnitte, die ausschließlich für den Betrieb von Waterbikes bestimmt sind.
- Ein zweiter neuer Anlagentyp – der Wasserflugplatz – wird definiert; er dient dem Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
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