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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles Verordnung vom 1/28/2005
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Bundesministerium für Landesverteidigung1/28/2005XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles auf und tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Munitionslagergesetz 2003 als gesetzliche Grundlage.
  • Sie hebt die seit 1968 bestehende Verordnung über den Gefährdungsbereich des Lagers Hölles vollständig auf.
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Platter Günther

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