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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles
Verordnung vom 28.01.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles auf und tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung1/28/2005XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles auf und tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Munitionslagergesetz 2003 als gesetzliche Grundlage.
  • Sie hebt die seit 1968 bestehende Verordnung über den Gefährdungsbereich des Lagers Hölles vollständig auf.
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



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