Bundesministerium für Landesverteidigung1/28/2005XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles auf und tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Munitionslagergesetz 2003 als gesetzliche Grundlage.
- Sie hebt die seit 1968 bestehende Verordnung über den Gefährdungsbereich des Lagers Hölles vollständig auf.
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