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Ro‑Ro‑Fahrgastschiffverordnung – Stabilitäts‑ und Zertifizierungspflichten
Verordnung vom 12.08.2005

Zusammenfassung

Die Ro‑Ro‑Fahrgastschiffverordnung legt fest, dass österreichische Ro‑Ro‑Passagierschiffe im EU‑Linienverkehr strengere Stabilitätsanforderungen erfüllen und eine Bescheinigung über die zulässige Wellenhöhe mitführen müssen. Neue Schiffe gelten sofort, bestehende erhalten Fristen bis 2010 bzw. 2015.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Ro‑Ro‑Fahrgastschiffverordnung legt fest, dass österreichische Ro‑Ro‑Passagierschiffe im EU‑Linienverkehr strengere Stabilitätsanforderungen erfüllen und eine Bescheinigung über die zulässige Wellenhöhe mitführen müssen. Neue Schiffe gelten sofort, bestehende erhalten Fristen bis 2010 bzw. 2015.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Ro‑Ro‑Fahrgastschiffe unter österreichischer Flagge, die im Linienverkehr zwischen EU‑Häfen verkehren.
  • Ro‑Ro‑Fahrgastschiffe müssen die Stabilitätsvorschriften des Anhangs I der Ro‑Ro‑Fahrgastschiff‑Richtlinie erfüllen; Schiffe, die ausschließlich in Seegebieten mit einer signifikanten Wellenhöhe von ≤ 1,5 m betrieben werden, gelten bereits als konform.
Dokumente (PDFs)
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