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Verordnung über die Bezüge der Anspruchsberechtigten (Bundeswehr) Verordnung vom 8/12/2005
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Bundesministerium für Landesverteidigung8/12/2005XXII
Finanzwesen
Verteidigung
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Juli 2005 die monatlichen Grund- und Zulagenbezüge für Soldaten und andere Anspruchsberechtigte fest, inklusive Dienstgradzulagen und Einsatzprämien.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Höhe der Grundbezüge, das Monatsgeld und die Dienstgradzulagen in einer detaillierten Staffelung fest.
  • Monatsgeld wird in zwei Stufen nach dem Heeresgebührengesetz (HGG) unterschieden: 168,24 € (Abs. 1) und 387,18 € (Abs. 2).
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

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