Bundesministerium für Landesverteidigung8/12/2005XXII
Finanzwesen
Verteidigung
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Juli 2005 die monatlichen Grund- und Zulagenbezüge für Soldaten und andere Anspruchsberechtigte fest, inklusive Dienstgradzulagen und Einsatzprämien.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Höhe der Grundbezüge, das Monatsgeld und die Dienstgradzulagen in einer detaillierten Staffelung fest.
- Monatsgeld wird in zwei Stufen nach dem Heeresgebührengesetz (HGG) unterschieden: 168,24 € (Abs. 1) und 387,18 € (Abs. 2).
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