<!--[-->Verordnung über die Bezüge der Anspruchsberechtigten (Bundeswehr)<!--]-->
Verordnung über die Bezüge der Anspruchsberechtigten (Bundeswehr)
Verordnung vom 12.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Juli 2005 die monatlichen Grund- und Zulagenbezüge für Soldaten und andere Anspruchsberechtigte fest, inklusive Dienstgradzulagen und Einsatzprämien.
Bundesministerium für Landesverteidigung8/12/2005XXII
Finanzwesen
Verteidigung
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Juli 2005 die monatlichen Grund- und Zulagenbezüge für Soldaten und andere Anspruchsberechtigte fest, inklusive Dienstgradzulagen und Einsatzprämien.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Höhe der Grundbezüge, das Monatsgeld und die Dienstgradzulagen in einer detaillierten Staffelung fest.
  • Monatsgeld wird in zwei Stufen nach dem Heeresgebührengesetz (HGG) unterschieden: 168,24 € (Abs. 1) und 387,18 € (Abs. 2).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Platter Günther © Parlamentsdirektion

Platter Günther

ÖVP


7D - Oberland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.