<!--[-->Änderung der Preis‑ und Fristregelungen für Ökostromanlagen<!--]-->
Änderung der Preis‑ und Fristregelungen für Ökostromanlagen
Verordnung vom 12.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die zulässigen Inbetriebnahmetermine für neue Ökostromanlagen und korrigiert ein Datum in § 3, während sie gleichzeitig den Übergangs‑Paragraphen zum Jahresende 2008 das Ende setzt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/12/2005XXII
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die zulässigen Inbetriebnahmetermine für neue Ökostromanlagen und korrigiert ein Datum in § 3, während sie gleichzeitig den Übergangs‑Paragraphen zum Jahresende 2008 das Ende setzt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verlängert die Frist, bis zu der neue Ökostromanlagen in Betrieb genommen werden müssen – für Photovoltaik, Windkraft, Geothermie und Klärgas bis zum 30. Juni 2006, für Biomasse‑ und Biogasanlagen bis zum 31. Dezember 2007.
  • Das Datum in den genannten Absätzen wird von 31. Dezember 2005 auf 31. Dezember 2007 verschoben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.