Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die zulässigen Inbetriebnahmetermine für neue Ökostromanlagen und korrigiert ein Datum in § 3, während sie gleichzeitig den Übergangs‑Paragraphen zum Jahresende 2008 das Ende setzt.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/12/2005XXII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die zulässigen Inbetriebnahmetermine für neue Ökostromanlagen und korrigiert ein Datum in § 3, während sie gleichzeitig den Übergangs‑Paragraphen zum Jahresende 2008 das Ende setzt.Schwerpunkte
- Die Verordnung verlängert die Frist, bis zu der neue Ökostromanlagen in Betrieb genommen werden müssen – für Photovoltaik, Windkraft, Geothermie und Klärgas bis zum 30. Juni 2006, für Biomasse‑ und Biogasanlagen bis zum 31. Dezember 2007.
- Das Datum in den genannten Absätzen wird von 31. Dezember 2005 auf 31. Dezember 2007 verschoben.
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