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Lohnkontenverordnung 2006 – Pflichtdaten für Arbeitgeber Verordnung vom 8/23/2005
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Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Lohnkontenverordnung 2006 legt fest, welche Lohn‑ und Abgabedaten Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer dokumentieren müssen und definiert Ausnahmen für niedrige Verdiener sowie für nicht‑steuerpflichtige Arbeitnehmer.

Schwerpunkte

  • Der Arbeitgeber muss ein Lohnkonto führen und darin fortlaufend zwölf festgelegte Datenpunkte zu jedem Arbeitnehmer erfassen.
  • Zusätzlich zu den regulären Lohnbestandteilen sind steuerfreie Bezüge und bestimmte nicht steuerbare Leistungen im Lohnkonto aufzunehmen.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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