Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Lohnkontenverordnung 2006 legt fest, welche Lohn‑ und Abgabedaten Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer dokumentieren müssen und definiert Ausnahmen für niedrige Verdiener sowie für nicht‑steuerpflichtige Arbeitnehmer.Schwerpunkte
- Der Arbeitgeber muss ein Lohnkonto führen und darin fortlaufend zwölf festgelegte Datenpunkte zu jedem Arbeitnehmer erfassen.
- Zusätzlich zu den regulären Lohnbestandteilen sind steuerfreie Bezüge und bestimmte nicht steuerbare Leistungen im Lohnkonto aufzunehmen.
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