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Lohnkontenverordnung 2006 – Pflichtdaten für Arbeitgeber
Verordnung vom 23.08.2005

Zusammenfassung

Die Lohnkontenverordnung 2006 legt fest, welche Lohn‑ und Abgabedaten Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer dokumentieren müssen und definiert Ausnahmen für niedrige Verdiener sowie für nicht‑steuerpflichtige Arbeitnehmer.
Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Lohnkontenverordnung 2006 legt fest, welche Lohn‑ und Abgabedaten Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer dokumentieren müssen und definiert Ausnahmen für niedrige Verdiener sowie für nicht‑steuerpflichtige Arbeitnehmer.

Schwerpunkte

  • Der Arbeitgeber muss ein Lohnkonto führen und darin fortlaufend zwölf festgelegte Datenpunkte zu jedem Arbeitnehmer erfassen.
  • Zusätzlich zu den regulären Lohnbestandteilen sind steuerfreie Bezüge und bestimmte nicht steuerbare Leistungen im Lohnkonto aufzunehmen.
Dokumente (PDFs)
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