Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen (2005)
Verordnung vom 23.08.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Kommunalsteuererklärungen seit 2005 über das Online‑Portal FinanzOnline an die Gemeinden übermittelt werden müssen. Der Bund stellt die technische Infrastruktur bereit, veröffentlicht die erforderlichen Spezifikationen und bestätigt den Eingang der Daten.Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Finanzwesen
Digitalisierung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Kommunalsteuererklärungen seit 2005 über das Online‑Portal FinanzOnline an die Gemeinden übermittelt werden müssen. Der Bund stellt die technische Infrastruktur bereit, veröffentlicht die erforderlichen Spezifikationen und bestätigt den Eingang der Daten.Schwerpunkte
- Der Bund stellt über FinanzOnline die technische Infrastruktur bereit, damit Kommunalsteuererklärungen elektronisch an die Gemeinden übermittelt werden können.
- Die übermittelten Erklärungen werden vom Bund unverzüglich an die Gemeinden weitergeleitet, ohne dass der Bund deren Inhalt prüft.
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