<!--[-->Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen (2005)<!--]-->
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen (2005) Verordnung vom 8/23/2005
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Finanzwesen
Digitalisierung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Kommunalsteuererklärungen seit 2005 über das Online‑Portal FinanzOnline an die Gemeinden übermittelt werden müssen. Der Bund stellt die technische Infrastruktur bereit, veröffentlicht die erforderlichen Spezifikationen und bestätigt den Eingang der Daten.

Schwerpunkte

  • Der Bund stellt über FinanzOnline die technische Infrastruktur bereit, damit Kommunalsteuererklärungen elektronisch an die Gemeinden übermittelt werden können.
  • Die übermittelten Erklärungen werden vom Bund unverzüglich an die Gemeinden weitergeleitet, ohne dass der Bund deren Inhalt prüft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag.

Grasser Karl-Heinz, Mag.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.