Paßualverordnung zur Gewinnermittlung in Land‑ und Forstwirtschaft (2006‑2010)
Verordnung vom 23.08.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt pauschale Durchschnittssätze zur Gewinnermittlung in Land‑ und Forstwirtschaft fest und gilt für die Steuerjahre 2006‑2010. Sie unterscheidet zwischen kleinen Betrieben (bis 65 500 Euro Einheitswert) mit einem einfachen Prozentsatz und größeren Betrieben, die nach Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung veranlagt werden.Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt pauschale Durchschnittssätze zur Gewinnermittlung in Land‑ und Forstwirtschaft fest und gilt für die Steuerjahre 2006‑2010. Sie unterscheidet zwischen kleinen Betrieben (bis 65 500 Euro Einheitswert) mit einem einfachen Prozentsatz und größeren Betrieben, die nach Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung veranlagt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt nur für den gesamten land‑ und forstwirtschaftlichen Betrieb, nicht für einzelne Teilbetriebe oder Betriebszweige.
- Für Betriebe mit einem Einheitswert bis 65 500 Euro wird der Gewinn pauschal mit 39 % des Einheitswertes ermittelt.
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