Zusammenfassung
Die 259. Verordnung vom 23. August 2005 ändert die Geschäftsordnungen des Bundesschätzungs‑ und Bewertungsbeirates sowie ihrer Ausschüsse: Sie regelt neue Besetzungsmodalitäten, ersetzt Bezeichnungen durch „Bundesminister für Finanzen“, ordnet die Bereitstellung von Räumen und Fahrzeugen der Steuer‑ und Zollkoordination zu und definiert die Zusammensetzung der Fachabteilungen.Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Bürokratie
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die 259. Verordnung vom 23. August 2005 ändert die Geschäftsordnungen des Bundesschätzungs‑ und Bewertungsbeirates sowie ihrer Ausschüsse: Sie regelt neue Besetzungsmodalitäten, ersetzt Bezeichnungen durch „Bundesminister für Finanzen“, ordnet die Bereitstellung von Räumen und Fahrzeugen der Steuer‑ und Zollkoordination zu und definiert die Zusammensetzung der Fachabteilungen.Schwerpunkte
- Ein rechtskundiger Bundesbediensteter wird als Vorsitzender und ein technischer Leiter der Bodenschätzung für jedes Bundesland bestellt; bei Verhinderung des technischen Leiters muss ein Vertreter bestimmt werden.
- In mehreren Bestimmungen wird die Bezeichnung „Präsident der Finanzlandesdirektion“ durch „Bundesminister für Finanzen“ ersetzt.
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