<!--[-->Änderung der Geschäftsordnungen von Schätzungs‑ und Bewertungsbehörden<!--]-->
Änderung der Geschäftsordnungen von Schätzungs‑ und Bewertungsbehörden
Verordnung vom 23.08.2005

Zusammenfassung

Die 259. Verordnung vom 23. August 2005 ändert die Geschäftsordnungen des Bundesschätzungs‑ und Bewertungsbeirates sowie ihrer Ausschüsse: Sie regelt neue Besetzungsmodalitäten, ersetzt Bezeichnungen durch „Bundesminister für Finanzen“, ordnet die Bereitstellung von Räumen und Fahrzeugen der Steuer‑ und Zollkoordination zu und definiert die Zusammensetzung der Fachabteilungen.
Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Bürokratie
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die 259. Verordnung vom 23. August 2005 ändert die Geschäftsordnungen des Bundesschätzungs‑ und Bewertungsbeirates sowie ihrer Ausschüsse: Sie regelt neue Besetzungsmodalitäten, ersetzt Bezeichnungen durch „Bundesminister für Finanzen“, ordnet die Bereitstellung von Räumen und Fahrzeugen der Steuer‑ und Zollkoordination zu und definiert die Zusammensetzung der Fachabteilungen.

Schwerpunkte

  • Ein rechtskundiger Bundesbediensteter wird als Vorsitzender und ein technischer Leiter der Bodenschätzung für jedes Bundesland bestellt; bei Verhinderung des technischen Leiters muss ein Vertreter bestimmt werden.
  • In mehreren Bestimmungen wird die Bezeichnung „Präsident der Finanzlandesdirektion“ durch „Bundesminister für Finanzen“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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