Bundesministerium für Finanzen1/28/2005XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 hebt den Abschnitt VIII der Bundeshaushaltsverordnung von 1989 zum 31. Dezember 2004 auf und beruht auf den Abschnitten II sowie VII‑X des Bundeshaushaltsgesetzes von 1986.Schwerpunkte
- Der römisch VIII‑Abschnitt der Bundeshaushaltsverordnung 1989 wird zum 31. Dezember 2004 aufgehoben.
- Die Änderung stützt sich auf die Abschnitte II sowie VII‑X des Bundeshaushaltsgesetzes von 1986 und wurde im Einvernehmen mit dem Rechnungshof beschlossen.
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