Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/30/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 264/2005 erweitert die Lehrberufsliste um fünf neue Ausbildungsberufe, legt für zahlreiche bestehende Berufe Anrechnungs‑ und Verwandtschaftsregeln fest und hebt einige alte Lehrberufe zum 30. Juni 2005 auf. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2005.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf "Betriebsdienstleistung" wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt und ist mit vielen bestehenden kaufmännischen Berufen verwandt, sodass das erste Lehrjahr voll angerechnet werden kann.
- Der Lehrberuf "Bildhauerei" wird eingeführt, ist dem Beruf "Steinmetz" verwandt und erhält für das erste Ausbildungsjahr volle Anrechnung.
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