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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Streich‑ und Saiteninstrumentenbau
Verordnung vom 30.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Streich‑ und Saiteninstrumentenbau mit den Schwerpunkten Streichinstrumente, Zupfinstrumente und Bogen, legt allgemeine und schwerpunktspezifische Ausbildungsinhalte fest und definiert die praktische sowie theoretische Lehrabschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte frühere Regelungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/30/2005XXII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den dreijährigen Lehrberuf Streich‑ und Saiteninstrumentenbau mit den Schwerpunkten Streichinstrumente, Zupfinstrumente und Bogen, legt allgemeine und schwerpunktspezifische Ausbildungsinhalte fest und definiert die praktische sowie theoretische Lehrabschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte frühere Regelungen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Streich‑ und Saiteninstrumentenbau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet, wobei die Ausbildung die drei Schwerpunkte Streichinstrumente, Zupfinstrumente und Bogen umfasst.
  • Die Ausbildung beinhaltet einen allgemeinen Teil (z. B. Werkstoffkunde, Arbeitssicherheit) und für jeden Schwerpunkt spezifische Fertigkeiten, die im ersten bis dritten Lehrjahr vermittelt werden.
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