Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/30/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Orgelbauer, definiert ein umfangreiches Berufsprofil und legt den Aufbau der Abschlussprüfung fest. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft und ersetzte die vorherige Ausbildungs- und Prüfungsordnung.Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Orgelbauer dauert dreieinhalb Jahre und die Berufsbezeichnung wird geschlechtsspezifisch verwendet (Orgelbauer/Orgelbauerin).
- Das Berufsprofil umfasst über 40 Fertigkeiten, darunter das Lesen von technischen Zeichnungen, Materialauswahl, Herstellung und Montage von Orgelteilen, Wartung, Stimmtechnik sowie Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
