Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/30/2005XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 regelt die Abschlussprüfung für Technische Zeichner. Sie teilt die Prüfung in praktische und theoretische Teile, legt Zeitrahmen, Inhalte und Bewertungskriterien fest und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Juli 2005.Schwerpunkte
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
- Der praktische Teil beinhaltet die Prüfarbeit (Skizze und normgerechte Zeichnung) sowie ein Fachgespräch; die gesamte Bearbeitungszeit beträgt acht Stunden.
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